Kosten
Private Krankenversicherung
Die Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen in der Regel übernommen. In welchem Umfang die Kosten erstattet werden, richtet sich nach den Bedingungen Ihres jeweiligen Tarifs. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld direkt bei Ihrer Versicherung, welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme gelten und welche Unterlagen ggf. eingereicht werden müssen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP/GOÄ).
Beihilfe
Beihilfestellen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie in der Regel anteilig. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle darüber, welche Voraussetzungen und Unterlagen für eine Bewilligung erforderlich sind.
Selbstzahler*innen
Die psychotherapeutische Behandlung kann außerdem als Selbstzahler*in in Anspruch genommen werden. Hierbei ist keine Genehmigung durch die Krankenversicherung erforderlich. Außerdem werden keine Daten an die Versicherung weitergeleitet, da die Abrechnung direkt mit Ihnen erfolgt . Sie erhalten monatlich eine Rechnung, die sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP/GOÄ) richtet.
Gesetzliche Krankenversicherung
Für gesetzlich Versicherte besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch zu nehmen – entweder auf Selbstzahler*innenbasis oder im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens. Ob und unter welchen Bedingungen eine Kostenerstattung möglich ist, sollte vorab in Rücksprache mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden.